Sonstige Formulare

Generell gilt, dass ein Antrag auf Freistellung bzw. Berurlaubung stets im Vorfeld mit den Klassenlehrkräften abzusprechen ist!

Hinweise für die Eltern:

Bitte beachten Sie die Verwaltungsvorschriften für den Schulbetrieb, Abschnitt 1, Punkt 8 vom 29. Juni 2010 (zuletzt geändert 19.10.2022).

https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vv_schulbetrieb#8

Eine Beurlaubung kann nur aus besonderen Gründen auf schriftlichen Antrag der Eltern erfolgen. Dieser ist rechtzeitig einzureichen: Mindestens zwei Wochen vorher.
Bitte beachten Sie:

  • Reise- und Urlaubstermine der Eltern gelten nicht als wichtiger Grund für eine Beurlaubung! –Ausnahmegenehmigungen sind im besonders begründeten Einzelfall zulässig, insbesondere wenn die Eltern aus beruflichen Gründen nachweislich den Urlaub nicht in der unterrichtsfreien Zeit antreten können (Entsprechende Nachweise sind vorzulegen).
  • Anträge für Beurlaubungen bis zu insgesamt drei Tagen pro Schuljahr stellen Sie bitte an die Klassenleitung. Darüber hinaus (bis zu vier Wochen pro Schuljahr) über die Klassenleitung an die Schulleitung. Über zeitlich darüber hinaus gehende Beurlaubungen entscheidet das Staatliche Schulamt. Hier reicht eine Beantragungszeit von zwei Wochen nicht aus!

Sie verpflichten sich, den versäumten Unterrichtsstoff mit Ihrem Kind unverzüglich nachzuholen